Rechtsprechung
VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12 (HS), 37-IV-12 (e.A.) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftbeschwerdeentscheidung nach Sitzungshaftbefehl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 14.03.2012 - 2 Ws 117/12
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12 (HS), 37-IV-12 (e.A.)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 27.10.2006 - 2 BvR 473/06
Vorführungshaftbefehl (Anordnungsvoraussetzung; Terminverschiebung); Freiheit der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
Es verstand sich auch nicht von selbst, dass diese - gegenüber dem erlassenen Sitzungshaftbefehl milderen Mittel - vorliegend zur Erreichung des erstrebten Zieles ungeeignet gewesen wären (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, NJW 2007, 2318 [2319 f.]), da der Beschwerdeführer an den früheren Hauptverhandlungsterminen teilgenommen hatte und am Tag seines Ausbleibens zu Hause erreichbar war. - BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
Es würde der Bedeutung des Schutzes der Freiheit durch das Grundgesetz nicht entsprechen, wenn das Recht auf gerichtliche Klärung einer behaupteten verfassungswidrigen Freiheitsentziehung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 1971, BVerfGE 32, 87 [92]). - BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
In der Regel sind daher in jeder Entscheidung über die Haftfortdauer aktuelle Ausführungen zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (vgl. zu Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG im Zusammenhang mit einem Haftbefehl nach § 112 StPO: BVerfG, Beschluss vom 30. August 2008, BVerfGK 14, 157 [164]). - BVerfG, 18.12.2000 - 2 BvR 1706/00
Verfassungswidriger Haftbefehl
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
Trotz der Außervollzugsetzung ist der Fortbestand des Haftbefehls insbesondere unter Berücksichtigung der erteilten freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit des Beschwerdeführers verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2000, NJW 2001, 1341). - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 7-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten (zu einem Haftbefehl nach § 112 StPO: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 18).
- VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23 Es würde der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Freiheit der Person nicht entsprechen, wenn das Recht auf gerichtliche Klärung einer - wenn auch nur zeitweise drohenden - behaupteten verfassungswidrigen Freiheitsentziehung bei deren Nichtvollzug ohne weiteres entfiele (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis bei Außervollzugsetzung nach bereits erfolgter Inhaftierung SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]; vgl. zum noch nicht vollzogenen Haftbefehl auch BVerfG…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 17;… Beschluss vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2537/94 - juris Rn. 11).
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem …
Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]).Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)/Vf. 37-IV-12 (e.A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS]/Vf. 8-IV-10 [e.A.]).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2023 - 101-IV-23
Erfolgreicher Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Sitzungshaftbefehl
Trotz der Außervollzugsetzung ist der Fortbestand des Haftbefehls insbesondere unter Berücksichtigung der erteilten freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit des Beschwerdeführers verbunden (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.] m.w.N.). - LG Leipzig, 10.05.2022 - 8 Qs 26/22
Sicherungshaftbefehl, Vorführungsbefehl, Verhältnismäßigkeit
Nur dies wird dem verfassungsrechtlichen Gebot gerecht, dass bei einer den Bürger belastenden Maßnahme Mittel und Zweck in angemessenem Verhältnis zueinander stehen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006, BVerfGK 9, 406 [409]; SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]Nf. 37-IV-12 [e.A.]).Von entsprechenden Darlegungen kann nur abgesehen werden, wenn die Nachrangigkeit des Freiheitsanspruchs offen zutage liegt und sich daher von selbst versteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 (HS)Nf. 37-IV-12 (e. A.); Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 7-IV-10 [HS)Nf. 8-IV-10 [e. Al; VerfGH Sachs Beschl. v. 26.3.2015 - Vf. 26-IV-14, BeckRS 2015, 52708, beck-online).